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Hier finden Sie die wichtigsten Inhalte des neuen Schulgesetzes und weitere Neuregelungen:
Änderungen zum Schuljahr 2007/2008:
- Frühere Einschulung. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt. Um dies praktisch umsetzen zu können, wird er zunächst alle zwei Schuljahre um einen Monat verlegt und dann ab 2011/2012 um jeweils einen Monat. So wird der 31. Dezember zum Schuljahr 2014/15 realisiert sein. Durch das frühere Einschulungsalter wird die Zeit, in der die Kinder nach heutigem Erkenntnisstand besonders lern- und aufnahmebereit sind, effektiver genutzt. Eltern können bei Kindern, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, ohne weitere Begründung entscheiden, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen.
- Noten für das Arbeitsverhalten und für das Sozialverhalten auf Zeugnissen ("Kopfnoten"). Das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler wird künftig in den Notenstufen "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "unbefriedigend" bewertet und, gegebenenfalls durch eine ergänzende Beschreibung, auf den Zeugnissen entsprechend dokumentiert werden.
Dies gilt erst für die Zeugnisse ab Klasse 3. Bei den Zeugnissen in Klasse 1 und 2 werden Arbeits- und Sozialverhalten nach wie vor ausschließlich verbal beurteilt.
Auf dem Zeugnis wird künftig zudem in einem Bemerkungsfeld besonderes schulisches oder außerschulisches Engagement der Kinder gewürdigt. Soziale Kompetenzen gehören heute neben dem Wissen zu den Grundvoraussetzungen für das erfolgreiche Durchlaufen des Bildungs- und des Berufswegs.
Änderungen zum Schuljahr 2008/2009:
- Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen und Berufsschulen (1. August 2008). Durch die Aufhebung der Grundschulbezirke wird den Eltern freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden - und zwar ohne sich dafür gegenüber der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen. Die Schulwahl kann damit den vielfältigen individuellen Bedürfnissen von Eltern und Kindern Rechnung tragen, die sich etwa aus der Notwendigkeit ergeben, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Weitere Neuerung außerhalb des Schulgesetzes:
-Einführung von Englisch ab Klasse 1 (2. Schulhalbjahr).
Änderungen zum Schuljahr 2010/ 2011:
- Neuordnung der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe (Abitur nach 12 Jahren). Das bisher vorgesehene Modell "10 + 2" für die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur wird durch das Modell "9 + 3" ersetzt. Die Sekundarstufe I endet am Gymnasium bereits nach Klasse 9, anschließend bleibt es bei einer dreijährigen Oberstufe. Über die Stundentafel für alle Schulformen hinaus wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium zur freien Verfügung der Schulen ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren fünf Stunden in den Klassen 5 bis 9 bereitgestellt. Dadurch können vor allem Fördermaßnahmen verwirklicht werden.
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