Allgemeine Schulordnung (ASchO) 1978, zuletzt g. Febr. 1997

§ 21 Leistungsbewertung (AScho)

1. Ziel der Bewertung:
Die Bewertung der Schülerleistung soll ...
· Aufschluss über den Lernstand geben
· Grundlage für die weitere Förderung darstellen
· Hilfe für Bildungsgangberatung bieten

2. Gegenstand der Bewertung:
Bezieht sich auf...
· Vermittelte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten

3. Maß der Bewertung:
Mit einbezogen werden...
· Umfang
· Selbstständige u. richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten u. Fertigkeiten
· Art der Darstellung

4. Grundlagen der Bewertung:
· Sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen
· Insbesondere schriftliche Arbeiten
· Mündliche Beiträge
· Praktische Leistungen

§ 22 Schriftliche Arbeiten und Übungen (AScho)

1. die durch Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung (AuPO) vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung sollen...
· Gleichmäßig über das Schuljahr verteilt sein
· In der Regel vorher angekündigt sein
· Nicht mehr als 2 Arbeiten in der Woche und eine Arbeit am Tag umfassen

2. Die Anforderungen sollen der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Klasse entsprechen.

3. Prüfungsarbeiten sollen nicht länger als eine Woche ausgeliehen werden

4. Kurze schriftliche Übungen
· Sind in allen Fächern zulässig
· Sollen sich auf begrenzte Stoffgebiete beziehen
· Sind wie eine zusätzliche mündliche Leistung zu bewerten
· Dürfen die Überprüfung der mündlichen Leistung nicht ersetzen

§ 25 Notenstufen (AScho)

1.

„Sehr gut“ entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
„Gut“ entspricht den Anforderungen voll
„Befriedigend“ entspricht den Anforderungen im Ganzen
„Ausreichend“ entspricht den Anforderungen mit Mängeln noch im Ganzen
„Mangelhaft“ entspricht den Anforderungen nicht, wobei Grundkenntnisse vorhanden und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
„Ungenügend“ entspricht den Anforderungen nicht, wobei Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

2. Es darf ein Punktesystem verwendet werden, das sich auf das Notensystem übertragen lässt.

3. Die AuPO kann für die Klassen 1 bis 3 schriftliche Aussagen über die Leistungsbewertung
vorsehen.

§ 26 Zeugnisse

1. Klasse 1 / 2 Zeugnis am Ende des Schuljahres - Versetzung findet nicht statt
(Erprobungsstufe)

2. Klasse 3 / 4 Halbjahreszeugnisse - mit Vermerk über etwaige Gefährdung der Versetzung

Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)

§ 9 Leistungsbewertung (AO-GS)

1. Der Schüler wird auf die Bewertung erbrachter Leistungen allmählich vorbereitet.

2. In Klassen 1 u. 2:
· Keine Notenstufen
· Nicht nur Ergebnisse, sondern Anstrengungen und Lernfortschritte werden bewertet
(individuelle Bewertungsnorm)
· Zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts sind kurze schriftliche Übungen zulässig

3. In Klassen 3 u. 4:
· Schriftliche Arbeiten in Sprache und Mathematik nach § 21 ASchO
· Differenzierte Anforderungen
· Kein Noten-, Fehler- oder Punktespiegel
· Pädagogisch orientierte Leistungsbeurteilung

§ 10 Zeugnisse (AO-GS)

1. Klasse 1 / 2 zum Ende des Schuljahres
Klasse 3 / 4 zum Schulhalbjahr

2. Die Zeugnisse der Klassen 1 bis 3 erhalten Aussagen über
· Lernentwicklung im Arbeits- u. Sozialverhalten
· Lernentwicklung in den Lernbereichen und Fächern
Die Zeugnisse in Klasse 3 erhalten darüber hinaus Noten.

3. Die Zeugnisse in Klasse 4 enthalten Noten nach § 26 ASchO

Richtlinien und Lehrplan NRW (RuL), 1985

Richtlinien: Kap. 4 Lernen und Leisten

Leistungserziehung
Für die Leistungserziehung ist die Berücksichtigung der Individuallage des Kindes eine notwendige Bedingung.
Die GS muss...
· Bereitschaft u. Fähigkeit zur Leistung entwickeln
· Könnenserfahrung ermöglichen
· Dem Grundsatz der Ermutigenden Erziehung folgen
· Aufgabenstellungen anbieten, die sich an den unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Kinder orientieren
· Aufgaben so stellen, dass sich Kinder anstrengen u. beharrlich arbeiten müssen
· Kinder zur Zusammenarbeit u. zu gegenseitiger Hilfe befähigen

Leistungsfeststellung und -beurteilung
...sind pädagogische Aufgaben. Grundlagen der Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen der RuL.
Der Lehrer muss...
· Den Lernerfolg im Hinblick auf die Aufgabenstellung unter Berücksichtigung des Lernzuwachses feststellen
· Fehler u. Mängel reflektieren
· Noch nicht ausgeschöpfte Lernmöglichkeiten suchen u. finden
· Unterricht differenziert vorbereiten
· Individuelle Förderung sichern
· Besonders in Klasse 1 u. 2 individuelle Lernfortschritte berücksichtigen