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Durch Ihren Eintritt in den Vorbereitungsdienst werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Damit erhalten Sie im Fall von Krankheit oder anderen ärztlichen Aufwendungen eine Beihilfe auf Ihre Krankheitskosten in Höhe von 50 %. Die Beihilfe wird mit dem Beihilfe-Formular, dass Sie auf dieser Seite unter der Rubrik Beihilfe finden, beantragt.
Da die Gesetzliche Krankenversicherung nur eine 100 %ige Leistung bieten kann, müssen Sie den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen und können die staatliche Beihilfe nicht in Anspruch nehmen.
Es ist also ratsam eine Private Krankenversicherung abzuschließen, denn diese ist in der Lage Ihre Leistungen auf 50 % zu reduzieren und Ihre Beitragssätze entsprechend anzupassen. Dies hat zur Folge, dass der von Ihnen monatlich zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag niedriger ist als bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie finden Sie für sich den richtigen Versicherer?
Aus eigener Erfahrung, weiß ich, wie schwierig es sich gestalten kann - als Laie - die Leistungen und Gebührenordnungen der einzelnen privaten Krankenversicherer miteinander zu vergleichen. Auch die Beratung durch einen Vertreter einer Versicherung ist selten objektiv. Also, am besten mit verschiedenen Versicherern Kontakt aufnehmen und Angebote gründlich vergleichen.
Abwicklung der Arztkosten als Privatversicherter
Als Privatversicherter bekommen Sie die Rechnungen für Arztkosten in zweifacher Ausfertigung (Original und Duplikat) direkt zugesandt. Die Originalrechnung schicken Sie mit der Bitte um Rückerstattung an Ihre Private Krankenversicherung. Das Duplikat übersenden Sie an die Beihilfekasse. Sie überweisen den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitsdatum, die Kosten werden Ihnen dann erstattet.
Achtung: Damit Sie nicht auf ihren Arztkosten sitzenbleiben, achten Sie darauf, welche ärztlichen Leistungen von Ihrer Privaten Krankenversicherung übernommen werden, z.B. werden kieferorthopädische Behandlungen nicht rückerstattet. Andererseits übernehmen einige Private Krankenversicherungen 50 % der Kosten bei der Neuanschaffung einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen).
Wichtiger Hinweis:
Aus aktuellem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass es für alle LAA's, die Ihren Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf beginnen, im Falle von Arbeitslosigkeit nach Ende des Referendariats, schwierig werden kann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Was ist das Problem?
Die Schwierigkeit liegt darin, dass für Sie als Beamter auf Widerruf keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Sollten Sie in dem Jahr vor Ihrem Vorbereitungsdienst keine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeführt haben, bekommen Sie mit Ende des Referendariats kein Arbeitslosengeld. Der Gang zum Sozialamt ist vorprogrammiert.
Besonders schwierig wird es aber in Bezug auf ihre Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen versichern selten Arbeitslose, erst recht keine Sozialhilfeempfänger. Die gesetzliche Krankenkasse kann Sie aber nur aufnehmen, wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Um dem Ganzen zu entgehen haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie bleiben auch während Ihres Vorbereitungsdienstes als Student an einer Universität eingeschrieben. So können Sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit nach dem Referendariat gesetzlich krankenversichert werden.
- Sie lassen Ihre gesetzliche Krankenversicherung ruhen bzw. stellen einen Antrag auf Weiterführung Ihrer Krankenversicherung zu Beginn des Referendariats. Dafür müssen Sie zusätzlich jeden Monat einen Kostenbeitrag entrichten, haben aber im Falle von Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Weiterversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
- Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenkasse und verzichten auf die staatliche Beihilfe. Dann zahlen Sie zwar in den zwei Jahren des Vorbereitungsdienstes monatlich einen höheren Beitrag als Kollegen und Kolleginnen, sind aber im Falle von Arbeitslosigkeit zumindest bzgl. der Krankenversicherung fein raus.
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