Das Zweite Staatsexamen besteht aus folgenden Prüfungsleistungen, die Sie erbringen müssen:

Die Hausarbeit (§ 58 (1) OVP)

Für die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung ist folgendes zu beachten:

Der Prüfling wählt sich einen Ausbilder und macht diesem verschiedene Themenvorschläge, dann stellen Ausbilder und Prüfling ein Einvernehmen her. In der Zeit vom 1. Februar bis zum 28. Februar teilt der Prüfling dem Prüfungsamt das Thema für die Hausarbeit mit. (Durchschrift wird an das Seminar gesendet).
Drei Monate nach Eingang des Themas beim Prüfungsamt - also zwischen dem 01. und 28. Mai - wird die Arbeit im Seminar abgegeben.Der Umfang der Arbeit sollte 30 Seiten nicht überschreiten.
Die Hausarbeit soll sich laut OVP mit einem pädagogischen Problem Ihrer eigenen Praxis beschäftigen, für das Sie selbstständig ein Konzept für die Anwendung in der Schule entwickeln. Das Thema der Hausarbeit muss sich auf verschiedene Lehrerfunktionen (Erziehen, Unterrichten, Organisieren, Kooperieren, Beurteilen, Beraten und Innovieren) beziehen.
Nach Anmeldung der HA am zuständigen Prüfungsamt haben Sie vier Wochen Zeit Ihre Arbeit zu schreiben, die nicht mehr als 30 Seiten umfassen sollte.
Das Anmeldeformular für Ihre Hausarbeit erhalten Sie in Ihrer Dienststelle. Mit Anmeldung des Themas Ihrer Hausarbeit treten Sie in das Prüfungsverfahren ein.

Hier finden Sie eine Hausarbeit, die den oben beschriebenen Vorgaben entspricht :

Jan ist anders - Von der Wahrnehmung eines ADS- Kindes über die Analyse seiner individuellen Ausgangslage zum Prozess der Entwicklung eines Konzeptes zur Förderung des Kindes in der Grundschule
Autorin: Romana Stohlmeier

Die UPP's § 59 OVP

Die UPP's machen Sie in Ihrem Schwerpunktfach und in einem weiteren, von Ihnen benanntem Fach. Beide UPP's und das Kolloquium finden an einem Tag statt. Sechs Wochen bis 14 Tage vor Ihren UPP's melden Sie diese formal am Prüfungsamt an. Formulare erhalten Sie in Ihrem Seminar. Reichen Sie diese in vierfacher Ausfertigung ein. Spätestens 10 Tage vor Ihrer UPP reichen Sie das Thema Ihrer UPP's in Ihrem Seminar ein. Für die UPP's selbst ist zu bedenken, dass sowohl Ihre Planung (Unterrichtsentwurf) als auch die abgehaltene Stunde und Ihr an die UPP anschließendes reflektierendes Statement die Beurteilungsgrundlage bilden.

Entwürfe für UPP's finden Sie hier:

Sachunterricht

Mathematik

Das Kolloquium § 60 OVP

Das Kolloquium, das an die UPP's anschließt, ist als ein 60 minütiges Rundgespräch angelegt. Die Themen des Kolloquiums beziehen sich auf Ihre Schul- als auch auf Ihre Seminarpraxis.
Bewertet werden die Komplexität der Problemdarstellung, der sachliche Gehalt Ihrer Ausführungen, die Folgerichtigkeit Ihrer Gedankenführung, die Eigenständigkeit Ihres Urteils und Ihre Kommunikationsfähigkeit.
Mitglieder des Prüfungsauschusses sind ein von Ihnen gewählter FL, eine / ein FL aus einem anderen Seminar und eine / ein Prüfungsvorsitzender (SchulleiterIn, Schulrat / Schulrätin o.ä.).Die Note wird Ihnen nach der Prüfung von der / dem Vorsitzenden mitgeteilt.