Bei Krankheit oder aber auch bei der Geburt eines Kindes gewährt Ihnen der Staat eine Beihilfe auf Ihre Krankheitskosten in Höhe von 50 %.

Als Beamter auf Widerruf mit anteiliger privater Krankenversicherung bekommen Sie die Rechnungen für Arztkosten in zweifacher Ausfertigung (Original und Duplikat) direkt zugesandt. Das Duplikat der Rechnung schicken Sie mit der Bitte um Rückerstattung an Ihre Beihilfestelle mit dem dafür zur Verfügung stehenden Formular. Dieses Formular erhalten Sie in Ihrem Seminar oder können Sie auch direkt auf dieser Seite im pdf.-Format herunterladen (Beihilfe-Antrag).
Bei den Beihilfestellen wird darauf hingewiesen, dass Beihilfeanträge erst ab einer Höhe von 100,00 Euro bearbeitet werden. Trotzdem überweisen Sie den Rechnungsbetrag Ihrer Arztrechungen zum Fälligkeitsdatum, die Kosten werden Ihnen dann auf Ihr Konto erstattet.

Wichtig: Damit Sie nicht auf Ihren Arztkosten sitzenbleiben, achten Sie darauf, welche ärztlichen Leistungen von der Beihilfe übernommen werden (beihilfefähig sind), z.B. werden kiefernorthopädische Behandlungen nicht rückerstattet.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Seite des LBV zur Verfügung.

Zur Deckung der übrigen 50 % Ihrer Krankheitskosten ist es ratsam eine Private Krankenversicherung für die Zeit Ihres Vorbereitungsdienstes abzuschließen.