Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Vorgänge und Abkürzungen, die einem während des Vorbereitungsdienstes und im Schulalltag begegnen können.
 

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ADO (Allgemeine Dienstordnung)
Diese findet sich in der BASS (ADO-21-02 Nr.4). In der ADO finden sich Regelungen zum Unterrichtseinsatz, zu Vertretungsunterricht und Mehrarbeit, etc.

AKO (AusbildungskoordinatorIn)
Ist die Person im Lehrerkollegium Ihrer Ausbildungsschule, die sich um Ihre Ausbildung kümmert. Der oder die AKO sollte bei allen Unterrichtsbesuchen anwesend sein, da der / die AKO sowohl bei den UPP's (Unterrichtspraktischen Prüfungen) als auch im Kolloquium ein Mitglied des Prüfungsausschusses sein wird.

AL (AusbildungslehrerIn)
auch MentorIn genannt. Ist die Person im Kollegium Ihrer Ausbildungsschule bei der Sie AU (Ausbildungsunterricht) haben, von der Sie ausgebildet werden.

Anschriftenänderung
Jede Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie sofort sowohl Ihrer Dienststelle als auch der LBV mitteilen.

AO-GS (Ausbildungsordnung-Grundschule)
Diese findet sich in der BASS. Die AO-GS beinhaltet rechtlichen Vorgaben für die Ausbildung der SchülerInnen der Grundschule, wie zum Beispiel § 9, der die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsbeurteilung in der Grundschule regelt.

AO-SF (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)
Vor dem Wechsel aus dem Regelschulbereich in eine Förderschule muss der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes festgestellt werden; dies geschieht im Rahmen der sog. AO-SF. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Förderbedarfs erfolgt entweder durch die Schule nach vorheriger Information der Erziehungsberechtigten oder durch die Erziehungsberechtigten über die zuständige Schule, oder das Schulamt. 
Nach Prüfung der vorgelegten Antragsunterlagen erteilt der zuständige Schulaufsichtsbeamte den Auftrag zur Ermittlung des Förderbedarfs an eine sonderpädagogische Lehrkraft sowie an eine Lehrkraft der zuständigen Schule, die im sogenannten dialogischen Verfahren ein gemeinsames pädagogisches Gutachten erstellen.
Die Gutachter haben die Aufgabe den sonderpädagogischen Förderbedarf eines Kindes unabhängig von der Frage des späteren Förderortes zu beschreiben. Im pädagogischen Gutachten werden umfängliche Informationen über das zu begutachtende Kind zusammengetragen. Hierzu werden, neben zahlreichen Informationsgesprächen mit den am Erziehungsprozess des Kindes beteiligten Erwachsenen, intensive Verhaltensbeobachtungen sowie standardisierte Testverfahren mit dem Kind durchgeführt. Hinzu kommen weitere anamnestische Daten zur allgemeinen Lebenssituation des Kindes und Informationen aus dem medizinischen Bereich (schulärztliches Gutachten, Kinderärzte). Das pädagogische Gutachten wird dem Schulamt vorgelegt. Auf der Grundlage des ermittelten Förderbedarfs trifft das Schulamt nach sorgfältiger Prüfung die Entscheidung über den bestmöglichen Förderort.

ASchO (Allgemeine Schulordnung )
Diese befindet sich in der BASS (12-01 Nr. 2). Die allgemeine Schulordnung regelt grundsätzliche rechtliche Vorgaben im Bereich der Grundschule zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Leistungsbewertung, etc.

BASS (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften)
In der BASS finden sich alle rechtlichen Grundlagen für Ihre Arbeit in der Grundschule. In Ihrer Ausbildungsschule und auch im Seminar finden Sie eine BASS, in die Sie Einsicht nehmen können.

BDU (Bedarfsdeckender Unterricht)
Während Ihres Vorbereitungsdienstes müssen Sie 12 Wochenstunden in Ihrer Ausbildungsschule unterrichten. Im ersten Halbjahr Ihrer Ausbildung leisten Sie diese 12 Stunden ausschließlich in Form von AU (Ausbildungsunterricht) ab. Ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr müssen Sie davon 9 Stunden als selbstständigen Unterricht (offiziell nur in den Fächern, in denen Sie ausgebildet werden) leisten. Diese 9 Stunden dienen der Deckung des Unterrichtsbedarfs. In Ihrem letzten Ausbildungshalbjahr haben Sie zur optimalen Prüfungsvorbereitung nur noch Ausbildungsunterricht (12 Wochenstunden). Der bedarfsdeckende Unterricht entfällt.

Beamter auf Widerruf
ist eine beamtenrechtliche Dienstbezeichnung, die z. B. auch bei der Beihilfe angegeben werden muss. Die Ernennung zum Beamten auf Widerruf findet immer am 01. Februar in Form Ihrer Vereidigung in Ihrem Studienseminar statt.

Beurteilung
Am Ende Ihrer Ausbildung erhalten Sie von Ihren Seminarausbildern / Innen in Ihren Fächern und der / dem HauptseminarleiterIn eine Abschlussbeurteilung mit einer Note. Diese bilden einen Bestandteil Ihrer Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens.
Auch von Ihrem / Ihrer SchulleiterIn erhalten Sie am Ende Ihrer Ausbildung eine abschließende Beurteilung, die sich stützt auf die Gutachten der AL und den Berichten der AKO bzw. eigenen Beobachtungen. Diese Beurteilung macht 25 % der Gesamtnote Ihres Zweiten Staatsexamens aus!

Bewerbung
Seit September 2002 kann man sich für das Listenverfahren (Vergabe nach Ordnungsgruppe) online bewerben. Die Bewerbung senden Sie an die Bezirksregierung bei der Ihr Bewerbungsschwerpunkt liegt. Vertretungsstellen aus dem Geld-statt-Stellen- oder Erziehungsurlaubs-Topf sowie Stellen im Vertretungspool werden von den einzelnen Schulämtern vergeben. Die Adressen der Schulämter in Ihrem Regierungsbezirk finden Sie hier.

Beihilfe
Bei Krankheit oder aber auch bei der Geburt eines Kindes gewährt Ihnen der Staat eine Beihilfe auf Ihre Krankheitskosten in Höhe von 50 %. Die Beihilfe wird mit dem Beihilfe-Formular, dass Sie auf dieser Site unter der Rubrik Beihilfe finden, beantragt. Zur Deckung der übrigen 50 % ihrer Krankheitskosten ist es ratsam eine Private Krankenversicherung für die Zeit ihres Vorbereitungsdienstes abzuschließen.

Beurlaubung
Die Sonderurlaubsverordnung regelt unter § 11, dass Ihnen aus persönlichen Gründen (Heirat, Geburt, Todesfälle) zusätzliche Urlaubstage gewährt werden können. Diese Anträge sind frühzeitig zu stellen - wenn planbar - und mit dem entsprechenden Formular einzureichen.

Delfin 4
Ist ein Verfahren zur Diagnose und Förderung der Sprachkompetenz von Kindern zwei Jahre vor der Schule. Weitere Informationen...

DiDaLa
ist die Abkürzung für didaktische Landkarte, die Sie für Ihre einzelnen Unterrichtsfächern in Fächerschwerpunkte gegliedert erhalten und nach denen Sie Ihren Unterricht planen sollten.

Dienststelle
Ihre Dienststelle ist Ihr Studienseminar.

Dienstunfälle
Sollten Sie in Ausübung des Dienstes oder auf Dienstfahrten einen Unfall haben, müssen Sie das umgehend Ihrer Dienststelle (Seminar) melden.

Dienstweg
Es ist unbedingt notwendig bei Schreiben an übergeordnete Dienststellen (Bezirksregierung, Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung) den Dienstweg einzuhalten. Schreiben an die Beihilfestelle oder LBV können direkt erfolgen. Reichen Sie Ihre Schreiben an übergeordnete Dienststellen immer in doppelter Ausfertigung bei Ihrer Dienststelle ein. Ihre Schreiben sollten mit dem Vermerk "a.d. D." (auf dem Dienstweg) versehen werden.

EGS
Ist die Abkürzung für Englisch in der Grundschule. Ab dem Schuljahr 2003 / 2004 wurde Englisch als ein weiteres (Haupt -?) Fach in den Grundschulen NRW's eingeführt. Eine kleine Zusammenstellung von interessanten Materialien für den Englischunterricht finden sie hier. Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 wird Englisch zum ersten Mal auch ab Klasse 1 unterrichtet.

Einstellung
Der Einstellungserlass findet sich in der BASS. Aktuelle Einstellungstermine, Bewerbungsfristen und Ausschlusstermine werden rechtzeitig im Internet auf der Seite zur Lehrereinstellung online bekannt gegeben.

Erziehungsurlaub
Steht Ihnen zu, wenn Sie sich länger als in der vorgeschriebenen Zeit des Schwangerschaftsurlaubs um die Erziehung Ihrer Kinder kümmern wollen. Erziehungsurlaub steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu.

Fahrtkostenerstattung
Diese können Sie am Ende eines jeden Ausbildungshalbjahres auf einem dafür vorgesehenen Formular beantragen

Familienstandsänderung
Ändert sich Ihr Familienstand, müssen Sie das der Bezirksregierung auf dem Dienstweg und dem LBV auf dem direkten Weg unter Zugabe beglaubigter Kopien der entsprechenden Urkunden schnellstmöglich mitteilen.

FL
ist die Abkürzung für Fachleiterin bzw. Fachleiter

Flexible Schuleingangsphase
Die Einführung der Schuleingangsphase ist seit dem 1.8.2005 möglich.
Die Schuleingangsphase umfasst die Klassen 1 und 2 und wird in der Regel jahrgangsübergreifend organisiert. Eine Schule kann aber mit Zustimmung der Schulkonferenz eine andere Organisationsform wählen, die eine gleichwertige individuelle Förderung ebenso ermöglicht.
'Ziel der Schuleingangsphase ist es, alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs in die Grundschule aufzunehmen und sie dem Grad ihrer Schulfähigkeit entsprechend zu fördern. Die Verweildauer in der Schuleingangsphase beträgt je nach den Fortschritten der Kinder ein bis drei Jahre. Das dritte Schulbesuchsjahr in der Schuleingangsphase wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet. Weitere Informationen ...

Gesetzliche Krankenversicherung
Als Beamter auf Widerruf sind Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit. Durch die staatliche Beihilfe werden 50 % Ihrer Krankheitskosten gedeckt, für die anderen 50 % bietet sich eine Private Krankenversicherung an.

Gutachten
Nach jedem Ausbildungshalbjahr werden Sie von Ihrer / Ihrem AL (AusbildungslehrerIn) in Form eines Gutachtens beurteilt. Die Gutachten werden in zweifacher Ausfertigung an Ihre Dienststelle geschickt. Dieses Gutachten müssen Sie mit Ihrer Unterschrift zur Kenntnis nehmen und können ggf. ein Gegengutachten schreiben, sollten Sie mit der Beurteilung Ihrer / Ihres AL nicht übereinstimmen. Hier finden Sie eine Liste von möglichen Kriterien nach denen Sie als LAA beurteilt werden können.

HA
ist die Abkürzung für die Hausarbeit, die Sie in der Regel ab 01. Februar in Ihrem zweiten Ausbildungsjahr anmelden können. Das Thema der Hausarbeit ist im Einvernehmen mit dem / der FL auszuwählen (laut § 58 (1) OVP), bei der / dem man die Arbeit schreiben möchte. Die Arbeit soll sich mit einem pädagogischen Problem Ihrer eigenen Praxis beschäftigen, für das Sie selbstständig ein Konzept für die Anwendung in der Schule entwickeln. Das Thema der HA muss sich auf verschiedene Lehrerfunktionen (Erziehen, Unterrichten, Organisieren, Kooperieren, Beurteilen, Beraten und Innovieren) beziehen. Nach Anmeldung der HA am zuständigen Prüfungsamt haben Sie vier Wochen Zeit Ihre Arbeit zu schreiben. Das Anmeldeformular für Ihre Hausarbeit erhalten Sie in Ihrer Dienststelle.

Hospitationen
Insbesondere im ersten Ausbildungsjahr Ihres Vorbereitungsdienstes werden Sie fremden Unterricht beobachten und analysieren. In sogenannten UV-Gruppen (Unterrichtsversuchs-gruppen) werden Sie mit Kolleginnen und Kollegen des Seminars Unterricht vorbereiten, durchführen und analysieren. Der gehaltene Unterricht innerhalb der UV-Gruppen wird nicht für die Leistungsbeurteilung herangezogen.

HS
ist die Abkürzung für das Hauptseminar

HSL
ist die Abkürzung für Ihre / Ihren HauptseminarleiterIn. Die / der HSL ist sowohl bei Ihren UPP's als auch im Kolloquium ein Mitglied des Prüfungsausschusses.

Klassenfahrten
können auch zu Ihrer Ausbildung gehören. Vor der Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt müssen Sie sich diese von Ihrem Seminar genehmigen lassen.

Kieler Einschulungsverfahren
Das Kieler Einschulungsverfahren dient dazu, den Grad der individuellen Schulfähigkeit eines Kindes zu Beginn der Schuleingangsphase zu bestimmen. Mit Durchführung dieses Verfahrens können sogenannte Schulfähigkeitsprofile der einzelnen Kinder erstellt werden.

Kolloquium
Die Bestimmungen des Kolloquiums finden sich unter § 60 OVP. Das Kolloquium ist als ein 60 minütiges Rundgespräch angelegt. Mitglieder des Prüfungsauschusses sind Ihre / Ihr HSL, eine / ein FL aus einem anderen Seminar und eine / ein Prüfungsvorsitzender (SchulleiterIn, Schulrat / Schulrätin o.ä.). Bewertet werden die Komplexität der Problemdarstellung, der sachliche Gehalt Ihrer Ausführungen, die Folgerichtigkeit Ihrer Gedankenführung, die Eigenständigkeit Ihres Urteils und Ihre Kommunikationsfähigkeit. Die Note wird Ihnen nach der Prüfung von der / dem Vorsitzenden mitgeteilt.

Krankmeldung
Sollten Sie während Ihres Vorbereitungsdienstes einmal erkranken, müssen Sie sich sowohl im Seminar als auch an Ihrer Ausbildungsschule krankmelden. Sollten Sie länger als drei Tage erkranken, müssen Sie ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) in Ihrem Seminar einreichen.

KPB
ist die Abkürzung für das Verfahren der kollegialen Praxisberatung.

LAA
ist die Abkürzung für LehramtsanwärterIn. Die auch in der Primarstufe übliche Bezeichnung ReferendarIn ist eine Bezeichnung, die ausschließlich Lehrkräften in der Ausbildung im Bereich SEK I bzw. SEK II vorbehalten ist.

LBV
ist die Abkürzung für das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Die LBV veranlasst die Überweisung Ihrer Besoldung. Dem LBV teilen Sie Adressänderungen, Heirat und Geburten umgehend mit.

Leistungsbeurteilung
die rechtlichen Vorgaben zur Leistungsbeurteilung laut ASchO, AO-GS und der Richtlinien finden Sie hier.

Lern- und Förderempfehlungen
Seit dem Schuljahr 2003/2004 erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, und deren Erziehungsberechtigte zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Dasselbe gilt im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

LP
ist die Abkürzung für den Lehrplan. Für jedes Fach gibt es einen eigenen Lehrplan in dem fachspezifische Unterrichtsmethoden, Aufgabenschwer-punkte und verbindliche Anforderungen festgelegt sind. Die neuen Richtlinien und Lehrpläne 2008 finden sie auf der Seite des Ritterbach-Verlags zum kostenlosen Download.

LW
ist die Abkürzung für Lernwerkstatt. In fast jedem Seminar finden Sie eine Lernwerkstatt mit Unterrichtsmaterialien zu allen Fächern.

Mutterschutz
Die Verordnungen zum Mutterschutz und die Erziehungsurlaubsvertretungen gelten auch für Ihren Vorbereitungsdienst.

Nebentätigkeit
Sie müssen sich Nebentätigkeiten (wie zum Beispiel die Übernahme zusätzlicher Unterrichtsstunden an ihrer Ausbildungsschule) grundsätzlich in Ihrer Dienststelle genehmigen lassen.

Notenübersicht
Nachdem Sie Ihre UPP's, Ihre HA und Ihr Kolloquium hinter sich gebracht haben und alle Noten Ihrer Abschlussbeurteilungen vorliegen, können Sie Ihre Gesamtnote für das Zweite Staatsexamen gemäß § 61 OVP berechnen. Zur Berechnung steht Ihnen hier das folgende Formular zur Verfügung.

OVP
ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen. Die aktuelle Fassung der OVP finden Sie hier.

PEG
ist die Abkürzung für das Planungs- und Entwicklungsgespräch am Ende Ihres ersten Ausbildungsjahres, vorgegeben durch § 16 OVP. In diesem Gespräch (nicht länger als 90 min.) geht es vornehmlich um Ihren erreichten Ausbildungsstand und das Aufzeigen von Perspektiven für Ihre weitere Ausbildung in Ausbildungsschule und Seminar. Neben Ihnen und Ihrer / Ihrem AKO können Sie sich einen, an Ihrer Ausbildung beteiligten Seminarausbilder auswählen, der an dem Gespräch teilnimmt. In Absprache mit Ihnen und Ihrer / Ihrem AKO legt die / der FL den genauen Termin für das PEG fest. Sie bestimmen den Ort.
Zum Ablauf des PEG:
Zuerst haben Sie das Wort und legen Ihre konkreten Ausbildungsbedingungen, Ihren Ausbildungsstand (Erziehen, Unterrichten, Organisieren, Kooperieren, Beurteilen, Beraten und Innovieren) etc. dar. Die zum Download stehende Tabelle meines PEGs kann Ihnen vielleicht bei der Vorbereitung Ihres eigenen PEGs helfen. Danach haben Ihre / Ihr AKO und die / der FL das Wort. Gemeinsam legen Sie dann Gesprächspunkte fest, wobei Sie bestimmen, in welcher Reihenfolge Sie sich über die Gesprächspunkte unterhalten wollen. Dann besprechen Sie die einzelnen Punkte.

Personalrat
Der Personalrat greift bei Problemen mit Ihrer Ausbildungsschule oder bei Versetzungswünschen vermittelnd ein.

PKV
ist die Abkürzung für Private Krankenversicherung. Während Ihres Vorbereitungsdienstes bietet es sich an sich privat zu versichern. Nur so können Sie die Leistungen der staatlichen Beihilfe in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie hier.

Reflexion
Bildet (hoffentlich) einen festen Bestandteil Ihrer Praxis. Insbesondere in (Reflexions-) Gesprächen nach Unterrichtsbesuchen wird von den LAA's die kritische Reflexion Ihres eigenen Unterrichts und selbstständiges Aufzeigen konstruktiver Verbesserungsvorschläge erwartet.

RL
ist die Abkürzung für Richtlinien. In den Richtlinien, die den einzelnen Lehrplänen vorgelagert sind, wird die Aufgabe der Grundschule definiert. Die RL verdeutlichen die Anforderungen an die Grundschule als Eingangsstufe des Schulwesens, definieren das Prinzip des Erziehenden Unterrichts sowie die Bereiche Lernen und Leisten.

Sprachstandstest
Um den individuellen Sprachstand der Kinder genau einschätzen zu können, sollen mindestens zehn Monate vor der Einschulung mit allen Schulanfängern Sprachstandstest durchgeführt werden. Es bietet sich dabei an, diese Sprachstandstest in Kooperation mit den Kindergärten durchzuführen. Ein gut durchdachtes Konzept bietet der Sprachstandstest des niedersächsischen Kultusministeriums "Fit in Deutsch". Die zugehörigen Bildvorlagen können hier heruntergeladen werden.
Anhand der Testergebnisse kann dann entschieden werden, ob und welche Kinder an einer vorschulischen Sprachfördermaßnahme teilnehmen sollten.

Schulfähigkeitsprofil
Um den Grad der individuellen Schulfähigkeit der Kinder zu Beginn der Schuleingangsphase zu bestimmen, werden sogenannte Schulfähigkeitsprofile der einzelnen Kinder erstellt. Dies ist für die meisten Grundschulen kein neues Unterfangen. Viele Grundschulen führen schon seit Jahren verschiedenste Einschulungstest ( z.B. Kieler Einschulungsverfahren) durch. Um einen Überblick zu erhalten, welche Aspekte im nun geforderten Schulfähigkeitsprofil berücksichtigt werden sollen, empfiehlt sich eine Auseinandersetzung mit der Broschüre "Erfolgreich starten" des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW.

Schulleitung
Die / der SchulleiterIn ist für die Zuweisung des Unterrichts, auch des selbstständigen Unterrichts zuständig. Die Note der Beurteilung der / des Schulleiters(In) schlägt sich mit 25 % in Ihrer Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens nieder.

Schwangerschaft
Spätestens 12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sind Sie verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung zu senden.

Steuererklärung
Für Ihre Steuererklärung als LAA gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Diese finden Sie hier.

Steuerkarte
Ihre Steuerkarte übersenden Sie mit dem Vermerk Ihrer Personalnummer an das LBV.

UB
ist die Abkürzung für Unterrichtsbesuche. Sie dienen der Anleitung, Beratung und Unterstützung, aber auch der Beurteilung und Benotung Ihrer unterrichtlichen Fähigkeiten. Die Zahl der abzuleistenden Unterrichtsbesuche ist von der OVP nicht konkret vorgegeben und variiert deshalb von Seminar zu Seminar. Detailierte Informationen und Tipps zu den Unterrichtsbesuchen finden Sie hier.

Unterrichtsentwürfe
Stellen die schriftliche Langfassung Ihrer Unterrichtsplanung dar. Unabdingbare Bestandteile eines solchen Entwurfs sind: die Ziele Ihrer Unterrichtsreihe, das Schwerpunktziel Ihrer Unterrichtsstunde, Lernvoraussetzungen der Kinder, eine Sachanalyse, Bezüge zu RL und LP, Lernchancen der Kinder (auf Sach, Sozial- und Individualebene), von Ihnen erwartete Schwierigkeiten und die von Ihnen für die Unterrichtsreihe verwendete Literatur. Weitere Tipps zu Ihrer schriftlichen Unterrichtsplanung finden Sie hier.

UPP
ist die Abkürzung für unterrichtspraktische Prüfung. Die Bestimmungen zu den UPP's finden Sie unter § 59 OVP. Die UPP's machen Sie in Ihrem Schwerpunktfach und in einem weiteren, von Ihnen benanntem Fach. Sechs Wochen bis 14 Tage vor Ihrer UPP melden Sie diese formal am Prüfungsamt an. Formulare erhalten Sie in Ihrem Seminar. Reichen Sie diese in vierfacher Ausfertigung ein. Spätestens 10 Tage vor Ihrer UPP reichen Sie das Thema Ihrer UPP in vierfacher Ausfertigung an Ihrem Seminar ein. Für die UPP selbst ist zu bedenken, dass sowohl Ihre Planung (Unterrichtsentwurf) als auch die abgehaltene Stunde und Ihr an die UPP anschließendes reflektierendes Statement die Beurteilungsgrundlage bilden.

Vertretungsunterricht
Die / der SchulleiterIn kann Ihnen einzelne Vertretungsstunden in Ihnen bekannten Klassen zuweisen.

VERA (VERgleichsArbeiten in den 3. Grundschulklassen)
Das Projekt VERA (Vergleichsarbeiten in der Grundschule) ist eine flächendeckende Lernstandserhebung, die in den teilnehmenden Bundesländern in den Fächern Mathematik und Deutsch durchgeführt wird. Zwischen 2004 und 2006 wurden die Vergleichsarbeiten in sieben Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) gegen Beginn der 4. Klassenstufe geschrieben. Nach Umstellung der Vergleichsarbeiten auf das Ende der 3. Klassenstufe im Jahr 2007 beteiligen sich alle 16 Bundesländer an der Aufgabenentwicklung. An der eigentlichen Durchführung der Vergleichsarbeiten sowie an der internetbasierten differenzierten Ergebnisrückmeldung nehmen ab 2008 zwölf Bundesländer teil: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. An dem Projekt sind außerdem deutsche Auslandsschulen beteiligt, die eine 3. Grundschulklasse führen.

.Zensuren
laut § 25 AScho sind die folgenden Notenstufen definiert:

„Sehr gut“ entspricht den Anforderungen in besonderem Maße
„Gut“ entspricht den Anforderungen voll
„Befriedigend“ entspricht den Anforderungen im Ganzen
„Ausreichend“ entspricht den Anforderungen mit Mängeln noch im Ganzen
„Mangelhaft“ entspricht den Anforderungen nicht, wobei Grundkenntnisse vorhanden und Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können
„Ungenügend“ entspricht den Anforderungen nicht, wobei Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können

Zeugnisse
laut § 26 ASchO gelten folgende Regelungen:

  • in den Klassen 1 / 2 werden die Zeugnisse am Ende des Schuljahres ausgegeben - eine Versetzung findet nicht statt (Erprobungsstufe)
  • in den Klassen 3 / 4 gibt es auch Halbjahreszeugnisse - mit Vermerk über etwaige Gefährdung der Versetzung